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starker nachwuchs & individuelle weiterbildung

Förderung

STEP begleitet Studierende, Film- und Medien Alumni sowie Quereinsteiger*innen auf ihrem Weg in die Filmbranche.

Mit der Kostenübernahme von Weiterbildungen richten wir uns an etablierte Filmschaffende und Quereinsteiger*innen, die ihr Wissen und ihre Qualifikationen gezielt ausbauen möchten. Über die Branchenqualifizierung können Unternehmen und Institutionen einen Antrag auf finanzielle Mittel stellen, um Nachwuchs in ihre Projekte einzubinden. Das Autor*innenstipendium als weiterer Teil des Programms unterstützt Nachwuchs-Filmautor*innen sowie Autor*innen bei einer Neuorientierung.

Förderbereiche
Fristen & Termine
Laufend

Einreichung STEP/Weiterbildung & Branchenqualifizie­rung

Jury: STEP Beirat 1

15. Aug 24 – 15. Sep 24

Einreichung STEP/Autor*innen­stipendium

Jury: STEP Beirat 2

Stimmen

stimmen

STEP hat viele Stimmen und Gesichter

Downloads

Förderrichtlinie

PDF / 177 KB

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Merkblatt STEP

PDF / 145 KB

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FAQ
Für die Branchenqualifizierung stellt das Unternehmen den Antrag und lädt die Unterlagen der Programmteilnehmenden hoch. Für eine Weiterbildungsförderung stellt die Person, welche die Weiterbildung in Anspruch nimmt, den Antrag und im Autor*innenstipendium stellt die Person, welche das Stipendium absolvieren möchte, den Antrag.
Nein, es gibt keine Altersbeschränkung.
Ja, du musst den Antrag im Online Antragsportal der Hessen Film & Medien stellen. Alle Anlagen sind im Antragsportal hochzuladen und müssen nicht per Post verschickt werden. Lediglich das fertige Antragsformular musst du nach Einreichung unterschrieben in Papierform an die Hessen Film & Medien senden.
Ja, die Programme lassen sich kombinieren. Programmteilnehmer*innen in der Branchenqualifizierung können beispielsweise einen Antrag auf Weiterbildung stellen und erhalten 200 Euro zusätzlich pro vollem Beschäftigungsmonat.
In der Branchenqualifizierung stehen maximal 11.400 Euro für eine maximal Laufzeit von bis zu sechs Monaten zur Verfügung, für Weiterbildungen maximal 1.500 Euro pro Maßnahme. Programmteilnehmer*innen in der Branchenqualifizierung können bis zu 200 Euro pro Monat beantragen. Das Autor*innenstipendium beinhaltet 1.500 Euro monatlich über zehn Monate, insgesamt 15.000 Euro pro Stipendium.
Für die Bereiche Branchenqualifizierung und Weiterbildung kannst du jederzeit einen Antrag stellen. Anträge für das Autor*innenstipendium sind zweimal jährlich zu den Einreichterminen am 15. März und 15. September möglich.
In den Bereichen Branchenqualifizierung und Weiterbildung erhältst du eine eine Zu- oder Absage in der Regel innerhalb von vier Wochen nach vollständigem Eingang aller Unterlagen und des unterschriebenen Antragsformulars. Die Förderentscheidung für das Autor*innenstipendium erfolgt grundsätzlich sechs bis acht Wochen nach dem Einreichtermin. Anschließend informieren wir dich per Mail.
Es gibt zwei Beiräte. Beirat 1 berät zu den Programmteilen Branchenqualifizierung und Weiterbildung, Beirat 2 berät zu den Autor*innenstipendien. Beide Beiräte evaluieren das gesamte STEP Programm in regelmäßigen Abständen.