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Weiterbildung

STEP

Für Filmschaffende und Quereinsteiger*innen

Für Weiterbildungen im Film- und Medienbereich kannst du über das STEP Programm finanzielle Unterstützung beantragen. Die Weiterbildung soll nach Möglichkeit in Hessen stattfinden.

Kriterien

Wer ist Antrags-
berechtigt?

Filmschaffende, Quer-/ Einsteiger*innen und Film- und Medien-Alumni mit erstem Wohnsitz in Hessen, die durch eine Weiterbildung nachweislich zur Stärkung des Film- und Medien­standorts Hessen beitragen

Programmteilneh­mende im Rahmen der Branchen­qualifizierung

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Förderrichtlinie

PDF / 167 KB

Merkblatt STEP

PDF / 145 KB

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Fristen & Termine
29. Jan 25 – 25. Feb 25

Einreichung STEP/Weiterbildung & Branchenqualifizie­rung

Entscheidung: Mittwoch, 05. Mär 25

Jury: STEP Beirat 1

26. Feb 25 – 25. Mär 25

Einreichung STEP/Weiterbildung & Branchenqualifizie­rung

Entscheidung: Mittwoch, 02. Apr 25

Jury: STEP Beirat 1

26. Mär 25 – 29. Apr 25

Einreichung STEP/Weiterbildung & Branchenqualifizie­rung

Entscheidung: Mittwoch, 07. Mai 25

Jury: STEP Beirat 1

30. Apr 25 – 27. Mai 25

Einreichung STEP/Weiterbildung & Branchenqualifizie­rung

Entscheidung: Mittwoch, 04. Jun 25

Jury: STEP Beirat 1

28. Mai 25 – 24. Jun 25

Einreichung STEP/Weiterbildung & Branchenqualifizie­rung

Entscheidung: Mittwoch, 02. Jul 25

Jury: STEP Beirat 1

25. Jun 25 – 29. Jul 25

Einreichung STEP/Weiterbildung & Branchenqualifizie­rung

Entscheidung: Mittwoch, 06. Aug 25

Jury: STEP Beirat 1

30. Jul 25 – 26. Aug 25

Einreichung STEP/Weiterbildung & Branchenqualifizie­rung

Entscheidung: Mittwoch, 03. Sep 25

Jury: STEP Beirat 1

FAQ
Nein, es gibt keine Altersbeschränkung.
Ja, du musst den Antrag im Online Antragsportal der Hessen Film & Medien stellen. Alle Anlagen sind im Antragsportal hochzuladen und müssen nicht per Post verschickt werden. Lediglich das fertige Antragsformular musst du nach Einreichung unterschrieben in Papierform an die Hessen Film & Medien senden.
Ja, du kannst Unterlagen nachgereichen, allerdings erfogt die Entscheidung über den Antrag erst, wenn er vollständig vorliegt.
Ja, die Programme lassen sich kombinieren. Programmteilnehmer*innen in der Branchenqualifizierung können beispielsweise einen Antrag auf Weiterbildung stellen und erhalten 200 Euro zusätzlich pro vollem Beschäftigungsmonat.
Für Weiterbildungen stehen maximal 1.500 Euro pro Maßnahme zur Verfügung. Ausnahmen sind nach Absprache möglich.
Weiterbildungsangebote müssen einen Branchenbezug haben und sollten in Hessen absolviert werden. Eine Weiterbildung außerhalb Hessens ist möglich, sollte sie in Hessen nicht angeboten werden.
Für den Bereich Weiterbildung kannst du jederzeit einen Antrag stellen.
Im Bereich Weiterbildung erhältst du eine Zu- oder Absage innerhalb von vier Wochen nach vollständigem Eingang aller Unterlagen und des unterschriebenen Antragsformulars.