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Weiterbildung

STEP

Für Filmschaffende und Quereinsteiger*innen

Für Weiterbildungen im Film- und Medienbereich kannst du über das STEP Programm finanzielle Unterstützung beantragen. Die Weiterbildung soll nach Möglichkeit in Hessen stattfinden.

Kriterien

Wer ist Antrags-
berechtigt?

Filmschaffende, Quer-/ Einsteiger*innen und Film- und Medien-Alumni mit erstem Wohnsitz in Hessen, die durch eine Weiterbildung nachweislich zur Stärkung des Film- und Medien­standorts Hessen beitragen

Programmteilneh­mende im Rahmen der Branchen­qualifizierung

Downloads

Förderrichtlinie bis 31.12.2024

PDF / 177 KB

Förderrichtlinie ab 1.1.2025

PDF / 167 KB

Merkblatt STEP

PDF / 145 KB

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Fristen & Termine
Laufend

Einreichung STEP/Weiterbildung & Branchenqualifizie­rung

Jury: STEP Beirat 1

FAQ
Nein, es gibt keine Altersbeschränkung.
Ja, du musst den Antrag im Online Antragsportal der Hessen Film & Medien stellen. Alle Anlagen sind im Antragsportal hochzuladen und müssen nicht per Post verschickt werden. Lediglich das fertige Antragsformular musst du nach Einreichung unterschrieben in Papierform an die Hessen Film & Medien senden.
Ja, du kannst Unterlagen nachgereichen, allerdings erfogt die Entscheidung über den Antrag erst, wenn er vollständig vorliegt.
Ja, die Programme lassen sich kombinieren. Programmteilnehmer*innen in der Branchenqualifizierung können beispielsweise einen Antrag auf Weiterbildung stellen und erhalten 200 Euro zusätzlich pro vollem Beschäftigungsmonat.
Für Weiterbildungen stehen maximal 1.500 Euro pro Maßnahme zur Verfügung. Ausnahmen sind nach Absprache möglich.
Weiterbildungsangebote müssen einen Branchenbezug haben und sollten in Hessen absolviert werden. Eine Weiterbildung außerhalb Hessens ist möglich, sollte sie in Hessen nicht angeboten werden.
Für den Bereich Weiterbildung kannst du jederzeit einen Antrag stellen.
Im Bereich Weiterbildung erhältst du eine Zu- oder Absage innerhalb von vier Wochen nach vollständigem Eingang aller Unterlagen und des unterschriebenen Antragsformulars.