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Hessischer Nachwuchs

Förderung

Wir zeigen Ihnen hier, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und stellen Kalkulationsschemata sowie Checklisten bereit.

Kriterien

Wer ist Antrags-
berechtigt?

Stoffentwick­lung

Autor*innen mit Hauptwohnsitz in Hessen oder

Produzent*innen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen haben und bei Antragstellung bereits mit Autor*innen zusammenarbeiten.

Als Nachwuchsprojekt wird das erste und zweite Drehbuch für programmfüllende Filme von Autor*innen definiert,

die für eine kommerzielle oder auf Festivals ausgerichtete Auswertung vorgesehen sind.

Regulärer Hochschul­abschlussfilm

Studierende der hessischen Hochschulen lt. Richtlinie VII.3.1. aus Studiengängen mit einer künstlerischen Eignungsprüfung auf ausdrückliche Empfehlung ihrer Dozent*innen.

Besonderer Hochschul­abschlussfilm

Studierende der hessischen Hochschulen lt. Richtlinie VII.3.1. aus Studiengängen mit einer künstlerischen Eignungsprüfung auf ausdrückliche Empfehlung ihrer Dozent*innen.

Ergänzend zum regulären Hochschulabschlussfilm kann pro Einreichtermin (Jury Nachwuchs) ein Projekt pro Hochschule einen Antrag stellen.

Produktions­vorbereitung

Produzent*innen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen haben.

Als Nachwuchsfilm wird der erste bis dritte programmfüllende Film von Regisseur*innen und/oder Produzent*innen definiert,

der für eine kommerzielle oder auf Festivals ausgerichtete Auswertung vorgesehen ist.

Talent-Paket­förderung

Produzent*innen, die im Sinne der EU-Definition als Kleinstunternehmen gelten und ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen haben.

Dabei darf die Firmengründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und

die Antragsteller*innen müssen bereits mindestens einen langen Spiel- oder Dokumentarfilm, oder ein vergleichbares (Serien-)Projekt produziert haben.

In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der HF&M können auch Produktionsfirmen eine Antragsberechtigung erhalten,

bei denen der*die Firmeninhaber*in bei einem der o. g. Projektarten in einer der*des Produzent*in ähnlichen Positionen tätig gewesen ist.

Nachwuchs­produktion

Regisseur*innen mit Hauptwohnsitz in Hessen und

Produzent*innen, die als Kleinstunternehmen gelten und die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.

Bei Antrag auf einen Kurzfilm, eine Serie oder ein sonstiges, nicht programmfüllendes Projekt dürfen die Antragsteller*innen zum Zeitpunkt der Antragstellung

nicht mehr als zwei Projekte im jeweiligen Bereich realisiert haben.

Als Nachwuchsfilm wird der erste bis dritte programmfüllende Film mit Herstellungskosten von bis zu 1,5 Mio. Euro von Regisseur*innen und/oder Produzent*innen definiert,

der für eine kommerzielle oder auf Festivals ausgerichtete Auswertung vorgesehen ist.

Kooperation der Hessen Film & Medien und MFG Baden-Württemberg

Produzent*innen

Downloads

Richtlinie

PDF / 198 KB

Finanzierungsarten

PDF / 102 KB

Kalkulationsschema Hochschulabschlussfilm

XLSX / 37 KB

Kalkulationsschema Talent-Paketförderung

XLSX / 43 KB

Paketplan Reporting

DOCX / 239 KB

HF&M und MFG Kooperationsvereinbarung

PDF / 1 MB

Merkblatt Stoffentwicklung

PDF / 84 KB

Merkblatt Produktionsvorbereitung

PDF / 133 KB

Merkblatt Nachwuchs

PDF / 159 KB

Merkblatt regulärer Hochschulabschlussfilm

PDF / 112 KB

Merkblatt besonderer Hochschulabschlussfilm

PDF / 135 KB

Merkblatt Talent-Paketförderung

PDF / 99 KB

Ansprechpartner

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Fristen & Termine
14. Mär 23 – 28. Mär 23

Einreichung Hessischer Nachwuchs

Entscheidung: Thursday, 15. Jun 23

Jury: Hessischer Nachwuchs

04. Jul 23 – 18. Jul 23

Einreichung Hessischer Nachwuchs

Entscheidung: Thursday, 19. Okt 23

Jury: Hessischer Nachwuchs