Hessischer Nachwuchs
Stoffentwicklung
Autor*innen mit Hauptwohnsitz in Hessen oder
Produzent*innen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen haben und bei Antragstellung bereits mit Autor*innen zusammenarbeiten.
Als Nachwuchsprojekt wird das erste und zweite Drehbuch für programmfüllende Filme von Autor*innen definiert,
die für eine kommerzielle oder auf Festivals ausgerichtete Auswertung vorgesehen sind.
Regulärer Hochschulabschlussfilm
Studierende der hessischen Hochschulen lt. Richtlinie VII.3.1. aus Studiengängen mit einer künstlerischen Eignungsprüfung auf ausdrückliche Empfehlung ihrer Dozent*innen.
Besonderer Hochschulabschlussfilm
Studierende der hessischen Hochschulen lt. Richtlinie VII.3.1. aus Studiengängen mit einer künstlerischen Eignungsprüfung auf ausdrückliche Empfehlung ihrer Dozent*innen.
Ergänzend zum regulären Hochschulabschlussfilm kann pro Einreichtermin (Jury Nachwuchs) ein Projekt pro Hochschule einen Antrag stellen.
Produktionsvorbereitung
Produzent*innen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen haben.
Als Nachwuchsfilm wird der erste bis dritte programmfüllende Film von Regisseur*innen und/oder Produzent*innen definiert,
der für eine kommerzielle oder auf Festivals ausgerichtete Auswertung vorgesehen ist.
Talent-Paketförderung
Produzent*innen, die im Sinne der EU-Definition als Kleinstunternehmen gelten und ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen haben.
Dabei darf die Firmengründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und
die Antragsteller*innen müssen bereits mindestens einen langen Spiel- oder Dokumentarfilm, oder ein vergleichbares (Serien-)Projekt produziert haben.
In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der HF&M können auch Produktionsfirmen eine Antragsberechtigung erhalten,
bei denen der*die Firmeninhaber*in bei einem der o. g. Projektarten in einer der*des Produzent*in ähnlichen Positionen tätig gewesen ist.
Nachwuchsproduktion
Regisseur*innen mit Hauptwohnsitz in Hessen und
Produzent*innen, die als Kleinstunternehmen gelten und die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.
Bei Antrag auf einen Kurzfilm, eine Serie oder ein sonstiges, nicht programmfüllendes Projekt dürfen die Antragsteller*innen zum Zeitpunkt der Antragstellung
nicht mehr als zwei Projekte im jeweiligen Bereich realisiert haben.
Als Nachwuchsfilm wird der erste bis dritte programmfüllende Film mit Herstellungskosten von bis zu 1,5 Mio. Euro von Regisseur*innen und/oder Produzent*innen definiert,
der für eine kommerzielle oder auf Festivals ausgerichtete Auswertung vorgesehen ist.
Kooperation der Hessen Film & Medien und MFG Baden-Württemberg
Produzent*innen
STOFFENTWICKUNG, PRODUKTIONSVORBEREITUNG, PRODUKTION, BESONDERER HOCHSCHULABSCHLUSSFILM und REGULÄRER HOCHSCHULABSCHLUSSFILM:
Ein Beratungsgespräch ist verpflichtend und muss bis mindestens fünf Werktage vor Einreichschluss stattgefunden haben.
TALENTPAKET-FÖRDERUNG:
Ein Beratungsgespräch ist verpflichtend und muss bis mindestens 20 Werktage vor Einreichschluss stattgefunden haben.
Niklas Nissen
Förderreferent Nachwuchs (Stoffentwicklung, Produktionsvorbereitung, Produktion), Hochschulabschluss und Talent-Paketförderung
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