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Hessischer Nachwuchs

Förderung

Wir zeigen Ihnen hier, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und stellen Kalkulationsschemata sowie Checklisten bereit.

Kriterien

Wer ist Antrags-
berechtigt?

Stoffentwick­lung

Autor*innen mit Hauptwohnsitz in Hessen oder

Produzent*innen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen haben und bei Antragstellung bereits mit Autor*innen zusammenarbeiten.

Als Nachwuchsprojekt wird das erste und zweite Drehbuch für programmfüllende Filme von Autor*innen definiert,

die für eine kommerzielle oder auf Festivals ausgerichtete Auswertung vorgesehen sind.

Regulärer Hochschul­abschlussfilm

Studierende der hessischen Hochschulen lt. Richtlinie VII.3.1. aus Studiengängen mit einer künstlerischen Eignungsprüfung auf ausdrückliche Empfehlung ihrer Dozent*innen.

Besonderer Hochschul­abschlussfilm

Studierende der hessischen Hochschulen lt. Richtlinie VII.3.1. aus Studiengängen mit einer künstlerischen Eignungsprüfung auf ausdrückliche Empfehlung ihrer Dozent*innen.

Ergänzend zum regulären Hochschulabschlussfilm kann pro Einreichtermin (Jury Nachwuchs) ein Projekt pro Hochschule einen Antrag stellen.

Produktions­vorbereitung

Produzent*innen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen haben.

Als Nachwuchsfilm wird der erste bis dritte programmfüllende Film von Regisseur*innen und/oder Produzent*innen definiert,

der für eine kommerzielle oder auf Festivals ausgerichtete Auswertung vorgesehen ist.

Talent-Paket­förderung

Produzent*innen, die im Sinne der EU-Definition als Kleinstunternehmen gelten und ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen haben.

Dabei darf die Firmengründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und

die Antragsteller*innen müssen bereits mindestens einen langen Spiel- oder Dokumentarfilm, oder ein vergleichbares (Serien-)Projekt produziert haben.

In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der HF&M können auch Produktionsfirmen eine Antragsberechtigung erhalten,

bei denen der*die Firmeninhaber*in bei einem der o. g. Projektarten in einer der*des Produzent*in ähnlichen Positionen tätig gewesen ist.

Nachwuchs­produktion

Regisseur*innen mit Hauptwohnsitz in Hessen und

Produzent*innen, die als Kleinstunternehmen gelten und die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.

Bei Antrag auf einen Kurzfilm, eine Serie oder ein sonstiges, nicht programmfüllendes Projekt dürfen die Antragsteller*innen zum Zeitpunkt der Antragstellung

nicht mehr als zwei Projekte im jeweiligen Bereich realisiert haben.

Als Nachwuchsfilm wird der erste bis dritte programmfüllende Film mit Herstellungskosten von bis zu 1,5 Mio. Euro von Regisseur*innen und/oder Produzent*innen definiert,

der für eine kommerzielle oder auf Festivals ausgerichtete Auswertung vorgesehen ist.

Kooperation der Hessen Film & Medien und MFG Baden-Württemberg

Produzent*innen

Downloads

Förderrichtlinie

PDF / 167 KB

Finanzierungsarten

PDF / 102 KB

Kalkulationsschema Hochschulabschlussfilm

XLSX / 37 KB

Kalkulationsschema Talent-Paketförderung

XLSX / 43 KB

Kalkulationsschema Spiel- & Dokumentarfilm

XLSX / 112 KB

Kalkulationsschema Kurzfilm

XLSX / 32 KB

kalkulationsschema produktionsvorbereitung & stoffentwicklung

XLSX / 25 KB

Entwicklungsplan Stoffentwicklung

DOCX / 38 KB

Entwicklungsplan Produktionsvorbereitung

DOCX / 220 KB

Vordruck Produktionsspiegel

PDF / 146 KB

merkblatt stoffentwicklung

PDF / 150 KB

merkblatt produktionsvorbereitung

PDF / 185 KB

merkblatt produktion nachwuchs

PDF / 194 KB

merkblatt regulärer hochschulabschlussfilm

PDF / 142 KB

merkblatt besonderer hochschulabschlussfilm

PDF / 175 KB

merkblatt talent-paketförderung

PDF / 168 KB

merkblatt erfolgsdarlehen

PDF / 68 KB

Talent-Paketplan Reporting

DOCX / 1 MB

HF&M und MFG Kooperationsvereinbarung

PDF / 96 KB

Ansprechpartner*innen

Bitte vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch

STOFFENTWICKUNG, PRODUKTIONSVORBEREITUNG, PRODUKTION, BESONDERER HOCHSCHULABSCHLUSSFILM und REGULÄRER HOCHSCHULABSCHLUSSFILM:
Ein Beratungsgespräch ist verpflichtend und muss bis mindestens fünf Werktage vor Einreichschluss stattgefunden haben.

TALENTPAKET-FÖRDERUNG:
Ein Beratungsgespräch ist verpflichtend und muss bis mindestens 20 Werktage vor Einreichschluss stattgefunden haben.

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Fristen & Termine
29. Okt 24 – 12. Nov 24

Einreichung Hessischer Nachwuchs

Entscheidung: Donnerstag, 30. Jan 25

Jury: Hessischer Nachwuchs

25. Feb 25 – 11. Mär 25

Einreichung Hessischer Nachwuchs

Entscheidung: Donnerstag, 08. Mai 25

Jury: Hessischer Nachwuchs

22. Jul 25 – 05. Aug 25

Einreichung Hessischer Nachwuchs

Entscheidung: Donnerstag, 02. Okt 25

Jury: Hessischer Nachwuchs

28. Okt 25 – 11. Nov 25

Einreichung Hessischer Nachwuchs

Jury: Hessischer Nachwuchs

2025 keine Talent-Paketförderung

Jury: Talent-Paketförderung

04. Nov 25 – 18. Nov 25

einreichung Talent-Paketförderung

Jury: Talent-Paketförderung