Kinoinvestitionsförderung
Selbständige, Unternehmen sowie Körperschaften (z.B. eingetragene Vereine),
die Kinos oder sonstige Abspielstätten in Hessen betreiben und die die erforderlichen Investitionen andernfalls nicht vornehmen könnten.
Die laufenden Kinobetriebe sollen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Jahre bestehen und regelmäßigen Spielbetrieb vorweisen können.
Die Prosperitätsklausel findet bei der Antragsberechtigung Anwendung.
Ein Beratungsgespräch ist verpflichtend und muss bis mindestens fünf Werktage vor Einreichschluss stattgefunden haben.
David Harth
Förderreferent Kinoinvestition, Festivals, Veranstaltungen und Reihen, Medien (Produktionsvorbereitung, Produktion) und Sonstige Maßnahmen
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