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Kinoinvestitions­förderung

Förderung

Wir zeigen Ihnen hier, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und stellen Kalkulationsschemata sowie Checklisten bereit.

Kriterien

Wer ist Antrags-
berechtigt?

Selbständige, Unternehmen sowie Körperschaften (z.B. eingetragene Vereine),

die Kinos oder sonstige Abspielstätten in Hessen betreiben und die die erforderlichen Investitionen andernfalls nicht vornehmen könnten.

Die laufenden Kinobetriebe sollen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Jahre bestehen und regelmäßigen Spielbetrieb vorweisen können.

Die Prosperitätsklausel findet bei der Antragsberechtigung Anwendung.

Downloads

Förderrichtlinie bis 31.12.2024

PDF / 177 KB

Förderrichtlinie ab 1.1.2025

PDF / 167 KB

merkblatt kinoinvestitionsförderung

PDF / 146 KB

Ansprechpartner

bitte Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch

Ein Beratungsgespräch ist verpflichtend und muss bis mindestens fünf Werktage vor Einreichschluss stattgefunden haben.

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Fristen & Termine
18. Feb 25 – 04. Mär 25

Einreichung Kinoinvestitions­förderung

Entscheidung: Dienstag, 29. Apr 25

Jury: Kinoinvestitionsförderung