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Kinoinvestitions­förderung

Förderung

Wir zeigen Ihnen hier, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und stellen Kalkulationsschemata sowie Checklisten bereit.

Kriterien

Wer ist Antrags-
berechtigt?

Selbständige, Unternehmen sowie Körperschaften (z.B. eingetragene Vereine),

die Kinos oder sonstige Abspielstätten in Hessen betreiben und die die erforderlichen Investitionen andernfalls nicht vornehmen könnten.

Die laufenden Kinobetriebe sollen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Jahre bestehen und regelmäßigen Spielbetrieb vorweisen können.

Die Prosperitätsklausel findet bei der Antragsberechtigung Anwendung.

Downloads

Richtlinie

PDF / 198 KB

Merkblatt Kinoinvestitionsförderung

PDF / 126 KB

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Fristen & Termine

Einreichung Kinoinvestitions­förderung

Jury: Kinoinvestitionsförderung