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Neues Förder-Abkommen mit MFG Baden-Württemberg

News 27. Sep 23

Ab dem 1. Januar 2024 können Filmproduktionsunternehmen 35 Prozent der Fördermittel, die sie in Hessen oder Baden-Württemberg erhalten, ohne vorherigen Antrag auch im jeweils anderen Bundesland ausgeben.

 Damit bedeutet die erweiterte Kooperation eine wichtige Flexibilisierung bei der Planung und Umsetzung geförderter Projekte. Die Kooperation haben wir gestern bei einer gemeinsamen Location-Bootstour auf dem Neckar vorgestellt. Bereits in unserer seit 1. Januar 2022 geltenden Förderrichtlinie haben wir den Regionaleffekt in Hessen zugunsten der Nachhaltigkeit deutlich reduziert. Die erweiterte Kooperation mit der MFG Baden-Württemberg setzt diese Bemühung nun konsequent fort: Indem die Fördermittel auch jenseits der Landesgrenze ausgegeben werden können, trägt das neue Abkommen auch dazu bei, nicht notwendige Umzüge von Dreharbeiten zu vermeiden und fördert damit auch eine grünere, also ökologisch nachhaltigere, Filmproduktion. Produktionen müssen so nicht mit großem Aufwand und bei immensem CO2-Ausstoß durch mehrere Bundesländer reisen, um die jeweiligen Regionaleffekte zu erfüllen.

Produktionsfirmen können für geförderte Projekte zudem wechselseitig auf Dienstleister*innen, Drehorte oder den Pool an Schauspieler*innen und Stabmitgliedern im jeweiligen Partnerland zurückgreifen und erhalten so mehr Freiräume und Flexibilität bei der Realisierung ihrer Projekte.

Gestern haben wir die neue Kooperation bei einer gemeinsamen Location-Bootstour auf dem Neckar hessischen und baden-württembergischen Filmschaffenden vorgestellt. An Bord des »Solarschiffs Neckarsonne« überquerten wir die Landesgrenze zwischen Heidelberg und Neckarsteinach und hatten dabei Gelegenheit, attraktive Locations beider Bundesländer kennenzulernen. Bei einem Matchmaking konnten die Filmschaffenden sich vernetzen, potentielle Synergien für anstehende Projekte finden und Fragen zur erweiterten Kooperation stellen.