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Einreichungen zum Hessischen Film- & Kinopreis

News 22. Mär 24

Vom 2. April bis zum 15. Mai ist das Zeitfenster für Einreichungen zum Hessischen Film- und Kinopreis geöffnet.

Nähere Infos zum Prozedere erhalten Sie in der Richtlinie sowie in den Reglements für den Filmpreis den Kinopreis und den Drehbuchpreis sowie im Antragsportal. Die Einreichung zum Hessischen Filmpreis erfolgt auf Vorschlag.

Das Reglement zum Schauspieler*innenpreis des Hessischen Rundfunks, der im Rahmen des Hessischen Film- und Kinopreises vergeben wird, finden Sie hier. Die Einreichung erfolgt mit den nötigen Produktionsangaben per Mail an die Leiterin der Jury, Cécile Schortmann.

Der diesjährige Hessische Film- und Kinopreis findet am 18. Oktober in der Alten Oper Frankfurt statt.

Alle Informationen finden Sie auch auf der Website des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

STEFAN ADRIAN
Referent Veranstaltungen
069 15 32 404 45
adrian@hessenfilm.de


HENNING ADAM
Referent Veranstaltungen
069 15 32 404 91
adam@hessenfilm.de