Neben Pflichtfeldern, die Sie in dem Online-Förderantrag ausfüllen, verlangen wir verschiedene Unterlagen, die Sie hochladen können. Wir empfehlen Ihnen, diese entsprechend vorzubereiten. Wir haben Ihnen zu den einzelnen Förderbereichen Kalkulationsschemas und Checklisten vorbereitet, damit Sie wissen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Treatment
Antragsberechtigt sind Autor*innen mit Hauptwohnsitz in Hessen, die bereits die Verfilmungsvorlage für einen realisierten programmfüllenden Spiel- oder Dokumentarfilm oder eine realisierte Serie verfasst oder hierbei Regie geführt haben.
Stoffentwicklung
Antragsberechtigt sind Autor*innen mit Hauptwohnsitz in Hessen oder Produzent*innen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen haben und bei Antragstellung bereits mit Autor*innen zusammenarbeiten.
Merkblatt Stoffentwicklungsförderung
Download "Kalkulationsschema Produktionsvorbereitung und Drehbuch"
Download "Entwicklungsplan Drehbuchförderung"
Produktionsvorbereitung
Antragsberechtigt sind Produzent*innen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen haben.
Merkblatt Produktionsvorbereitungsförderung
Download "Kalkulationsschema Produktionsvorbereitung und Drehbuch"
Download "Entwicklungsplan Produktionsvorbereitungsförderung"
Download "Informationsblatt Produktionsspiegel"
Setzkasten
Antragsberechtigt sind Produzent*innen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen haben und bei Antragstellung bereits mit Autor*innen zusammenarbeiten.
Paketförderung
Antragsberechtigt sind Produzent*innen, die im Sinne der EU-Definition als Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen gelten und die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen haben. Dabei muss die Firmengründung länger als fünf Jahre zurückliegen und die antragstellende Firma i.d.R. bereits mindestens drei Projekte (Langspielfilme, lange Dokumentarfilme oder vergleichbare (Serien-)Projekte) produziert und ausgewertet haben.