Antragsberechtigt sind Selbständige, Unternehmen sowie Körperschaften (z.B. eingetragene Vereine), die Kinos oder sonstige Abspielstätten in Hessen betreiben oder Filmfestivals, Filmveranstaltungen und Filmreihen in Hessen ausrichten.
Finanzierungsarten
Merkblatt Festivals, Veranstaltungen und Reihen